Kosten sparen
Das Bonusheft - regelmäßiger Zahnarztbesuch lohnt sich!
Wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen und dabei Ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen höheren Festzuschuss. Die Ersparnis ist deutlich: Wenn Sie das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt haben, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent.
Zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum die Patientin oder der Patient in dem betreffenden Jahr bzw. Halbjahr nicht zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt gehen konnte. Die Kasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem 10 Jahre lückenlos geführten Bonusheft. Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können. Die Ausnahmeregelung greift aber nur für den sog. großen Bonus nach 10 Jahren. Liegen die Voraussetzungen für den kleinen Bonusanspruch nach 5 Jahren nicht vor, greift die Regelung nicht. Es muss daher immer die lückenlose Inanspruchnahme der Untersuchungen für mindestens 5 Jahre unmittelbar vor der Behandlung nachgewiesen werden können.
Davon unabhängig ist ein Ausbleiben des Zahnarztbesuchs im Jahr 2020 von Gesetzes wegen sowohl für den kleinen als auch für den großen Bonusanspruch unschädlich.
Prüfung auf Härtefallregelung
Versicherte mit geringem Einkommen profitieren von einer sogenannten Härtefallregelung. Wählen Patienten in diesen Fällen die Regelversorgung, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Natürlich kann sich auch in Härtefällen ein Patient für eine Therapie entscheiden, die über die Regelversorgung hinausgeht. Er erhält dann von der Kasse den Festzuschuss in Höhe von 100 Prozent und muss die darüber hinaus gehenden Kosten als Eigenanteil bezahlen. Als Einkommensschwelle gilt zurzeit (2023): 1.358 Euro für Alleinstehende und 1.867,25 Euro für Versicherte mit einem Angehörigen. Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag um 339,50 Euro. Ob ein Härtefall tatsächlich vorliegt, prüft die Krankenkasse des Versicherten.
Aber auch für Versicherte, deren Einkommen oberhalb dieser Grenzen liegt, ist unter Umständen ein erhöhter Festzuschuss möglich. Hier gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung. Es kann sich also lohnen, bei seiner Krankenkasse nachzufragen und Einkommensbescheinigungen vorzulegen.
Steuerentlastung
Der Eigenanteil bei der Versorgung mit Zahnersatz kann unter Umständen als "außergewöhnliche Belastung" bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Überschreitet der Eigenanteil die gesetzlich festgelegte zumutbare Grenze der Belastung, verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Lohn- oder Einkommenssteuer.
Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt
Sie können bei der Behandlung jede wissenschaftlich anerkannte Therapieform wählen. Der Festzuschuss geht dadurch nicht verloren. Da es für einen Befund meist unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten gibt, empfiehlt es sich, mit dem Zahnarzt mögliche Alternativen zu besprechen. Sie entscheiden dann je nach Anspruch und finanziellen Möglichkeiten, ob für Sie die Regelversorgung oder eine darüber hinausgehende Versorgung in Frage kommt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Zahnarzt nach Möglichkeiten, Kosten für die Versorgung mit Zahnersatz zu reduzieren. Dabei kann zum Beispiel auch ein Vergleich der Kosten verschiedener zahntechnischer Labore hilfreich sein. Da die Material- und Laborkosten immerhin 60 bis 70 Prozent der Gesamtrechnung ausmachen, lässt sich in diesem Bereich am ehesten sparen. Manchmal ist es auch möglich, die Zahnbehandlung in mehreren Schritten durchführen zu lassen, so dass Sie finanziell längerfristig planen können. Vielleicht kommt für Sie auch eine Ratenzahlung in Betracht.