Der Wunsch von Patientinnen und Patienten, bei Zahnersatzbehandlungen Kosten zu sparen, ist nur allzu verständlich. Dennoch sollte dabei nicht vergessen werden, dass auch eine Zahnersatzbehandlung ein medizinischer Eingriff und damit eine Dienstleistung in einem besonders sensiblen Bereich ist. Entsprechende Behandlungsangebote sollten deshalb nie alleine nur nach dem Preis beurteilt werden. Auch auf etwaige gesundheitliche Risiken oder versteckte Kosten sollten Patientinnen und Patienten achten. Denn wirklich „günstig“ ist ein Angebot erst dann, wenn es zu einem angemessenen Preis auch eine hohe Beratungs- und Behandlungsqualität sowie Risikofreiheit bietet.
Auktionsportale
Im Internet gibt es verschiedene Auktionsplattformen. Dort können Patientinnen und Patienten die Daten der „Patienteninformation zum Zahnersatz“, die sie in der Zahnarztpraxis erhalten haben, eingeben und Kostenangebote für Ihre Zahnersatzbehandlung erhalten. So praktisch dieses Vorgehen zunächst auch sein mag, sollten dabei doch auch einige wichtige Aspekte bedacht werden.
Zahnärztinnen und Zahnärzte geben bei den genannten Portalen Therapieempfehlungen und Kostenangebote ab, ohne die Patientin oder den Patienten zuvor gesprochen und untersucht zu haben. Sie kennen also zunächst weder die genaue gesundheitliche Situation noch die Erwartungshaltung an die Behandlung. Ein solches erstes Angebot kann daher nie verlässlich und ausreichend medizinisch begründet sein. Unter Umständen muss es bei einer später erfolgenden Untersuchung revidiert werden, was in der Regel mit einer Kostensteigerung einhergeht.
Zudem kann es ein Problem sein, wenn die Daten der „Patienteninformation zum Zahnersatz“, nicht alle für eine Behandlung relevanten Daten enthält. Das wiederum kann dazu führen, dass Angebote oft nur scheinbar vergleichbar sind, da sie sich in wichtigen Details unterscheiden – zum Beispiel in der Wahl der Metalllegierung bei einer Brückenversorgung. Solche „kleinen“ Unterschiede können erhebliche Kostenabweichungen mit sich bringen. Natürlich können erhebliche Preisdifferenzen auch bei Angeboten entstehen, die inhaltlich tatsächlich vergleichbar sind. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn z. B. durch die Verwendung von Auslandszahnersatz geringere Material- und Laborkosten anfallen.
Patientinnen und Patienten haben bei einer Zahnersatzbehandlung den berechtigten Wunsch nach neutraler Beratung, nach Kosten- und Leistungstransparenz. Leider können Auktionsportale diesen Anspruch nur teilweise erfüllen. Die voraussichtliche Qualität einer angebotenen Behandlung ist nur schwer einzuschätzen und die Praxis ist auch nicht an das ursprüngliche Angebot gebunden. Bei der Entscheidung für einen Anbieter im Auktionsportal sollten darüber hinaus immer auch die Entfernung zum Wohnort und die dadurch entstehenden Fahrtkosten einkalkuliert werden.
Zahnersatz aus dem Ausland
Die Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung entstehen zu 60 bis 70 Prozent durch Material- und Laborkosten, also durch die Kosten für die Herstellung des Zahnersatzes durch ein zahntechnisches Labor. Nur etwa 30 bis 40 Prozent fallen in der Regel auf das zahnärztliche Honorar. Diesen Umstand machen sich mittlerweile einige Zahnarztpraxen zunutze. Sie lassen Kronen, Brücken und Prothesen im Ausland anfertigen. Da Material- und Lohnkosten dort erheblich niedriger sind als in Deutschland, werden Kosten eingespart. Oft wird dabei mit dem Lockangebot geworben, eine Zahnersatzbehandlung sei ohne private Zuzahlung möglich. Doch einlösen lässt sich dieses Versprechen meist nur, wenn die Patientin oder der Patient sich auf die Regelversorgung, also die Standardbehandlung beim jeweiligen Befund, beschränkt und zusätzlich ein Bonusheft geführt hat, das den Zuschuss der Krankenkasse erhöht. Bei allen Behandlungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, muss in der Regel auch bei einem günstigen Anbieter einen Eigenanteil getragen werden.
Wird Zahnersatz aus dem Ausland bezogen, sollte auf jeden Fall zuvor die Qualitätsfrage geklärt sein. Ausländischer Zahnersatz muss nicht schlechter sein als Zahnersatz, der in Deutschland gefertigt wurde. Allerdings sollte zweifelsfrei sichergestellt sein, dass Zahnersatz aus dem Ausland deutschen Qualitätsnormen entspricht. Dazu zählen zum Beispiel die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes.
Grundsätzlich kann jede Praxis qualitätsgesicherten Zahnersatz aus dem Ausland beziehen, um günstige Angebote für Standardtherapien zu ermöglichen. Allerdings kann es gerade bei aufwendigen Fällen und Versorgungen, die höchsten ästhetischen Ansprüchen genügen sollen, für die Patientinnen und Patienten sowie für die Praxis sehr sinnvoll sein, ein zahntechnisches Labor in unmittelbarer Nähe der Praxis zu nutzen. Patientinnen und Patienten, die aus Kostengründen eine Versorgung mit Auslandszahnersatz in Betracht ziehen, sollten mit ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt offen über diese Möglichkeit sprechen, bevor sie die Praxis wechseln.
Zahnersatzbehandlungen im Ausland
In den vergangenen Jahren haben Angebote zugenommen, in denen ausländische Anbieter für Zahnersatzbehandlungen im Rahmen von Urlaubsreisen werben. Tatsächlich können sich gesetzlich Krankenversicherte auch von Zahnärztinnen und Zahnärzten innerhalb der Europäischen Union behandeln lassen. Die Krankenkasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten, die sie auch bei einer Behandlung in Deutschland übernehmen würde, beim Zahnersatz also je nach Befund die entsprechenden Festzuschüsse. Den Eigenanteil und alle weiteren mit der Reise verbundenen Kosten muss der Patient selbst bezahlen.
Unter medizinischen Gesichtspunkten sollte eine Zahnbehandlung nach Möglichkeit immer wohnortnah durchgeführt werden, da so etwaige Vor- und Nachbehandlungen mit der gebotenen Sorgfalt und ohne Zeitnot durchgeführt werden können und die Praxis auch bei Komplikationen oder in Notfällen sofort aufgesucht werden kann. Wer aus Kostengründen dennoch eine Behandlung im Ausland plant, sollte sich vergewissern, dass eine hochwertige Qualität der zahnmedizinischen und zahntechnischen Arbeit gesichert ist. Gute Leistungen sind auch in osteuropäischen Ländern möglich, aber nicht immer selbstverständlich. Besonders bei günstigen Angeboten sollten alle möglichen Kostenfaktoren berücksichtigt werden. Wird aufgrund von Komplikationen eine Nachbehandlung erforderlich, für die eine erneute Anreise notwendig ist, kann der zunächst erhoffte Kostenvorteil schnell dahin sein.
Für Zahnersatzbehandlungen im Ausland gelten die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes. Dies kann für Patientinnen und Patienten zu Problemen führen, wenn sich bei der Versorgung nachträglich Mängel herausstellen. Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland sind nicht verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenfrei zu korrigieren oder nachzubessern. Patientinnen und Patienten bleibt dann nur die Möglichkeit, entweder für eine Nachbehandlung in Deutschland weitere Kosten in Kauf zu nehmen, oder zu versuchen, im Ausland die Gewährleistungsansprüche vor Ort durchzusetzen.